Infos für Urlauber
Ausgabe Nr. 75 vom 19. November - 2. Dezember 2008
Kanarische Inseln
TeneriffaGran CanariaFuerteventuraLanzaroteLa GomeraLa PalmaEl Hierro
Spanien
Home > Kanarische Inseln > Nachrichten > Panorama > Polizei darf Zwangsjacken und Kopfschutz einsetzen

Nachrichten
  Politik
  Wirtschaft
»Panorama
  Wissenschaft
  Umwelt
  Kultur
  Sport
  Gesundheit
  Multimedia
  Kurz notiert
  Leserbriefe
 
  Archiv

Kleinanzeigen
  Ansehen
  Eintragen

Leserbriefe
  lesen
  schreiben

Suchen

   

Veranstaltungen
  Musik
  Ausstellungen
  Theater
  Sport
  Gesundheit
  Verschiedenes

Branchenbuch
  Ansehen
  Suchen
  Empfehlungen

Urlauberinfo
  Überblick

Service
  Rufnummern
  Mietwagen

  Über uns
  Aboservice
  Erscheinungsdaten
  Preisliste
  Kontakt
  Impressum

Mietwagen Spanien
Mietwagen-in-spanien.de


nexus inmobiliarias tenerife

Neues Sicherheitsprotokoll für Immigrantenabschiebungen soll Eigenverletzungen vorbeugen

Polizei darf Zwangsjacken und Kopfschutz einsetzen

Um zu verhindern, dass sich illegale Immigranten, die per Flugzeug in ihre Heimatländer abgeschoben werden sollen, selbst verletzen, um ihre Rückführung zu verhindern, darf die spanische Polizei neuerdings Zwangsjacken und Helme bzw. Anstoßkappen einsetzen.

nexus inmobiliarias tenerife

23.09.2007 - Kanarische Inseln - Madrid - So sieht es das neue vom spanischen Innenministerium ausgearbeitete Sicherheitsprotokoll vor. Wie die Zeitung „El País“ berichtete, legt das Protokoll fest, welche Mittel die Polizeikräfte zur Ruhigstellung eventuell rebellierender Immigranten einsetzen dürfen und was die Beamten zu unterlassen haben.
Die neuen Sicherheitsvorschriften sehen vor, dass die Polizeieskorten den Immigranten im Notfall Zwangsjacken anlegen und sie mit Helmen vor Kopfverletzungen schützen können, die sie sich möglicherweise absichtlich zufügen könnten, um ihre Abschiebung zu vereiteln. Untersagt bleibt den Polizisten unter anderem die Ruhigstellung der Migranten mit Medikamenten und die Anwendung unverhältnismäßiger Gewalt, die das Leben der Reisenden in Gefahr bringen könnte.
Das Protokoll, an dem monatelang gestrickt wurde, um die Bestimmungen des EU-Rats und der spanischen Vorschriften in Einklang zu bringen, soll in Zukunft Fälle wie den von Osamuyia Aikpitanhi, der im vergangenen Juli am Sitz festgebunden und geknebelt während eines Abschiebefluges nach Nigeria zu Tode kam, verhindern.
Die neuen Vorschriften werden unter anderem mit der steigenden Zahl von Abschiebungen begründet. In Laufe dieses Jahres wurden bereits 4.630 Bootsflüchtlinge mit gecharterten Sonderflugzeugen und 3.900 mit Linienmaschinen in ihre Heimatländer zurückgebracht. Das Innenministerium bezeichntete den Tod von Aikpitanhi als den einzigen schlimmen Zwischenfall bei dieser Art von Flügen in diesem Jahr.

Ärztliches Attest

Das neue Sicherheitsprotokoll schreibt außerdem vor, dass für Passagiere dieser Flüge ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden muss, das bescheinigt, dass die Person reisefähig ist. Sollte der Leiter der Polizeieskorte dennoch begründete Zweifel am Gesundheitszustand eines Passagiers hegen, bzw. vermuten, dass dieser keine „würdige und sichere Reise“ gewährleistet, kann er die Ausreise der betreffenden Person suspendieren.
Weiter werden die Immigranten mit Handfesseln in die Maschinen einsteigen, die ihnen je nach Beurteilung vonseiten der Polizeibeamten während des Fluges abgenommen werden können. Der Sicherheitsgurt muss allerdings während des gesamten Fluges geschlossen bleiben. Sollte ein Passagier die Toilette aufsuchen müssen, wird er von einem Polizisten eskortiert.
Vor Reiseantritt werden die Passagiere darauf hingewiesen, dass Widerstand in keinem Fall zu einem Abbruch der Reise führt. Sollten die Abzuschiebenden trotzdem gewalttätig werden, können sie von den Beamten durch den Einsatz von „dem Widerstand proportionaler Gewalt“ ruhiggestellt werden, wobei in jedem Fall „die Würde“ der Ausländer respektiert werden muss.
Abzuschiebenden, die damit drohen sich selbst zu verletzen, können Schutzhelme und Zwangsjacken angelegt werden. Die Schutzhelme oder Anstoßkappen sollen verhindern, dass sich die Abzuschiebenden durch Kopfstöße verletzen – wie Osamuyia Aikpitanhi –, während die Zwangsjacken zur Ruhigstellung von Armen und Händen dienen sollen.
Prinzipiell, so wird in dem neuen Sicherheitsprotokoll festgelegt, ist ein Krawall an Bord kein Grund, den Flug zu canceln. Die Sicherheitskräfte (jeweils ein Polizist pro Person und zusätzlich eine Spezialeinheit im hinteren Teil der Maschine sowie ein Arzt) werden dafür sorgen, dass die Situation unter Kontrolle gebracht wird und dabei den Flugkapitän auf dem Laufenden halten.








Leserbrief zu Artikel Polizei darf Zwangsjacken und Kopfschutz einsetzen schreiben


Wochenblatt Immobilienmarkt
  NEWSLETTER
  Ihre eMail-Adresse
Die neue Condor ist da!

Inmobiliaria Optima Canarias

Inmobiliaria LA CUPULA