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Ausgabe Nr. 75 vom 19. November - 2. Dezember 2008
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Home > Spanien > Nachrichten > Panorama > Klagewelle gegen Boeing zu erwarten

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Auch im spanischen Verfahren über das Flugzeugunglück vom 20. August gibt es bereits Privatkläger

Klagewelle gegen Boeing zu erwarten

In dem in der Vorphase befindlichen Gerichtsverfahren über den Absturz der Spanair-Maschine am 20. August in Madrid gibt es nun auch Privatkläger. Zwei Familien von Todesopfern haben sich als Privatkläger dem Verfahren angeschlossen, das der spanische Ermittlungsrichter Javier Pérez nach dem Flugzeugunglück, bei dem 154 Menschen ums Leben kamen, eröffnet hat.



Max Vermij (l.), Gründer der Kanzlei Ribbeck Law auf Gran Canaria.
Galerie© EFE
Max Vermij (l.), Gründer der Kanzlei Ribbeck Law auf Gran Canaria.
18.09.2008 - Spanien - Madrid/Gran Canaria - Die im Rahmen des laufenden Vorverfahrens ermittelten Informationen wurden inzwischen für die Veröffentlichung freigegeben. Doch alle weiteren Details, die im Laufe des eigentlichen Verfahrens bekannt werden, bleiben vorerst geheim. Als Privatkläger erhalten die betreffenden Familien jedoch Gelegenheit, Einblick in den gesamten Verlauf des Verfahrens zu erhalten und später Klage gegen denjenigen zu erheben, den sie für das Unglück verantwortlich machen.

US-amerikanische Anwälte auf „Kundensuche“

Parallel dazu haben sich bereits mehrere US-amerikanische Anwaltskanzleien mit Hinterbliebenen von Spanair-Opfern in Verbindung gesetzt. Repräsentanten dieser Rechtsberater sind dafür eigens unter anderem nach Gran Canaria gereist, von wo ein Großteil der Todesopfer stammte. Ihr Bestreben ist es, in den USA millionenschwere Schadensersatzklagen gegen den Boeing-Konzern zu erheben, zu dem der Flugzeughersteller McDonnell Douglas gehört.
Zeitungsberichten zufolge soll die Kanzlei Ribbeck Law im Namen von drei Familien, die bei dem Absturz insgesamt sieben Angehörige verloren haben, bereits Klage gegen Boeing erhoben haben. Weitere Kanzleien wollen in Vertretung anderer Hinterbliebener in Kürze ebenfalls klagen. Nach Meinung der Anwaltbüros gibt es unter anderem deutliche Hinweise auf technische Fehler sowie auf Fehler in den Operations- und Wartungsbüchern der 15 MD-80-Maschinen, die in den letzten Jahren in Flugzeugunglücke verwickelt waren. Es sei außerdem damit zu rechnen, dass sich im Laufe der Verfahren weitere Einrichtungen herauskristallisieren, gegen die in dieser Angelegenheit Klage erhoben werden könnte. Allein in den letzten elf Monaten seien drei Maschinen der MD-80-Serie abgestürzt: in Thailand, der Türkei und in Spanien.
Nach den jüngsten Zeitungsberichten zu schließen, ist in der nächsten Zeit mit einer regelrechten Klagewelle zu rechnen.








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